Allgemeine Geschäftsbedingungen Bankett

Hotel Restaurant Seemöwe AG | Gültig ab 1. Juni 2025

1. Personenanzahl

Die definitive Personenanzahl ist uns bis spätestens 5 Tage vor dem Anlass mitzuteilen. Bis zu 2 Personen, die kurzfristig am Veranstaltungstag absagen, werden von der Seemöwe übernommen. Alle weiteren nicht erschienenen Personen werden zum 100% Menüpreis in Rechnung gestellt.

2. Raummiete / Nachtzuschlag

Je nach Eventraum wird eine Raummiete berechnet. Aufgrund des zusätzlichen Personalaufwands wird ab 24.00 Uhr für jede angefangene Stunde ein Nachtzuschlag von mindestens CHF 100.– pro Stunde berechnet.

3. Dekoration / Menükarten

Eine kleine Dekoration mit Kerzen sowie Standard-Menükarten sind vom Haus offeriert. Auf Wunsch organisieren wir gerne eine spezielle Blumendekoration oder exquisite Menükarten nach Absprache. Diese Aufwendungen werden separat in Rechnung gestellt.

4. Übernachtung

Hotelzimmer für Sie und Ihre Gäste reservieren wir sehr gerne, damit der Anlass am nächsten Tag gemütlich ausklingen kann. Bitte nehmen Sie Reservationen frühzeitig vor.

5. Parkplätze

Wir verfügen über eine Vielzahl von Parkplätzen, auch für Busse. Diese stehen Ihnen und Ihren Gästen kostenlos zur Verfügung. Busse bitten wir, sich mindestens 24 Stunden vor der Ankunft anzumelden.

6. Menübesprechung / Beratung

Für die Besprechung und Organisation Ihres Anlasses stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Das Menü ist uns bis spätestens 21 Tage vor dem Anlass bekannt zu geben.

Terminvereinbarung: T +41 71 695 10 10 | info[at]seemoewe.ch

7. Annullationsbedingungen

Bei Annullation eines definitiv bestätigten Banketts bedarf es einer schriftlichen Mitteilung. Folgende Kosten werden verrechnet:

15–30 Tage vor dem Bankett

75% des bestätigten Menüs der angegebenen Gästeanzahl sowie 50% der gebuchten Hotelzimmer.

8–14 Tage vor dem Bankett

80% des bestätigten Menüs der angegebenen Gästeanzahl sowie 75% der gebuchten Hotelzimmer.

0–7 Tage vor dem Bankett

100% des bestätigten Menüs der angegebenen Gästeanzahl, 100% der gebuchten Hotelzimmer sowie eine Getränkehochrechnung von CHF 25.– pro Person.

8. Recht und Gerichtsstand

Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterstehen schweizerischem Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Kreuzlingen TG (8280) vereinbart.

9. Gültigkeit

Diese AGB sind gültig ab 1. Juni 2025 und ersetzen alle vorherigen Fassungen. Änderungen bleiben vorbehalten. Die jeweils aktuellen AGB sind an der Rezeption erhältlich sowie unter seemoewe.ch/agb-bankett/ abrufbar.

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