Allgemeine Geschäftsbedingungen Bankett
Hotel Restaurant Seemöwe AG | Gültig ab 1. Juni 2025
1. Personenanzahl
Die definitive Personenanzahl ist uns bis spätestens 5 Tage vor dem Anlass mitzuteilen. Bis zu 2 Personen, die kurzfristig am Veranstaltungstag absagen, werden von der Seemöwe übernommen. Alle weiteren nicht erschienenen Personen werden zum 100% Menüpreis in Rechnung gestellt.
2. Raummiete / Nachtzuschlag
Je nach Eventraum wird eine Raummiete berechnet. Aufgrund des zusätzlichen Personalaufwands wird ab 24.00 Uhr für jede angefangene Stunde ein Nachtzuschlag von mindestens CHF 100.– pro Stunde berechnet.
3. Dekoration / Menükarten
Eine kleine Dekoration mit Kerzen sowie Standard-Menükarten sind vom Haus offeriert. Auf Wunsch organisieren wir gerne eine spezielle Blumendekoration oder exquisite Menükarten nach Absprache. Diese Aufwendungen werden separat in Rechnung gestellt.
4. Übernachtung
Hotelzimmer für Sie und Ihre Gäste reservieren wir sehr gerne, damit der Anlass am nächsten Tag gemütlich ausklingen kann. Bitte nehmen Sie Reservationen frühzeitig vor.
5. Parkplätze
Wir verfügen über eine Vielzahl von Parkplätzen, auch für Busse. Diese stehen Ihnen und Ihren Gästen kostenlos zur Verfügung. Busse bitten wir, sich mindestens 24 Stunden vor der Ankunft anzumelden.
6. Menübesprechung / Beratung
Für die Besprechung und Organisation Ihres Anlasses stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Das Menü ist uns bis spätestens 21 Tage vor dem Anlass bekannt zu geben.
Terminvereinbarung: T +41 71 695 10 10 | info[at]seemoewe.ch
7. Annullationsbedingungen
Bei Annullation eines definitiv bestätigten Banketts bedarf es einer schriftlichen Mitteilung. Folgende Kosten werden verrechnet:
15–30 Tage vor dem Bankett
75% des bestätigten Menüs der angegebenen Gästeanzahl sowie 50% der gebuchten Hotelzimmer.
8–14 Tage vor dem Bankett
80% des bestätigten Menüs der angegebenen Gästeanzahl sowie 75% der gebuchten Hotelzimmer.
0–7 Tage vor dem Bankett
100% des bestätigten Menüs der angegebenen Gästeanzahl, 100% der gebuchten Hotelzimmer sowie eine Getränkehochrechnung von CHF 25.– pro Person.
8. Recht und Gerichtsstand
Die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien unterstehen schweizerischem Recht. Als ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Kreuzlingen TG (8280) vereinbart.
9. Gültigkeit
Diese AGB sind gültig ab 1. Juni 2025 und ersetzen alle vorherigen Fassungen. Änderungen bleiben vorbehalten. Die jeweils aktuellen AGB sind an der Rezeption erhältlich sowie unter seemoewe.ch/agb-bankett/ abrufbar.
